Führerscheine

Führerschein Klasse B 96

Beinhaltet AM, L

ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre

Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger
( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg)
mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.

Führerschein Klasse B

Direkter Erwerb

Beinhaltet AM,L
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen

Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Führerschein Klasse B 197

Voraussetzungen 

Mindestens 17 Jahre (begleit. Fahren) ansonsten 18 Jahre.

Bei der Klasse B 197 findet die Ausbildung fast komplett auf einem Automatikfahrzeug statt. Um auch Schaltwagen fahren zu können, müssen in der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden plus eine 15 min.Überprüfungsfahrt beim Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden.

Die Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug absolviert.

Danach darf man Schaltung- sowie Automatikfahrzeuge fahren.

 

Führerschein Klasse BE

Nur mit Klasse B
ab 18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Führerschein Klasse AM

Direkter Erwerb
ab 15 Jahre

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76:
Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Führerschein Klasse A1

Beinhaltet AM
Direkter Erwerb
ab 16 Jahre

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Führerschein Klasse B 196

Voraussetzungen 
Für diese Klasse sind ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Vorbesitz der Klasse B von min. 5 Jahren.

Die Ausbildung für die B196 Fahrerschulung besteht aus mindestens 5 Doppelstunden a. 45 min. Fahren und 4 Doppelstunden spez. Unterricht.
Eine Prüfung ist hier nicht notwendig.

Berechtigt zu
Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von max. 0,1kW/kg 

Führerschein Klasse A

Beinhaltet A1,A2
Direkter Erwerb

ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg

Keine Befristung der Besitzdauer

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Führerschein Klasse CE

Beinhaltet BE,C1E,T
nur mit Klasse C

ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe ab 21 Jahre

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur  bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Führerschein Klasse C

Beinhaltet C1
Nur mit Klasse B

ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe ab 21 Jahre

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort.

Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

EU-Kraftfahrer

LKW
KOM

  • Tagesseminar (8.00 bis 16.00 Uhr)
  • 5-Tagesseminar (montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr)

Teilnahmebescheinigung der absolvierten Ausbildungsteile bzw. Abschlussbescheinigung über die Teilnahme an den 35 Ausbildungsstunden.

Verkürzte Grundausbildung 140 Stunden (Vorbereitung auf IHK Prüfung)

Führerschein L

Ab 16 Jahre
Direkter Erwerb
Keine Befristung der Besitzdauer

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Führerschein T

Führerschein D

Beinhaltet D1
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre
Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.

Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. Kfz – ausgenommen Krafträder der
Klassen AM, A, A1 und A2 – zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer dem Fahrzeugführer), auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg.

Führerschein DE

Beinhaltet BE, D1E,C1E (sofern Klasse C1 vorhanden)
nur mit Klasse D
ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre
Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.

Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.